Historischer Schritt der Weinbruderschaft

  • Beitrags-Autor:

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 21.06.2023 wurde in der Weinstube des Rebgutes „Haltnau“ die Erste Badische Weinbruderschaft zu Meersburg als eingetragener Verein (e.V.) gegründet.  

26 Mitglieder, ausgerüstet mit weiteren 12 uneingeschränkten Vollmachten, beschlossen nach eingehender Diskussion eine neue Satzung als zukünftige Ordensregeln.   
Mit der Eintragung als e.V. ist die Weinbruderschaft rechtlich wesentlich bessergestellt, als der bisherige nichtrechtsfähige Verein, der als BGB-Gesellschaft einzuordnen war. Die verabschiedete Satzung ist zudem mit dem Finanzamt Konstanz abgestimmt, so dass auch einer Anerkennung als gemeinnütziger Verein nichts im Wege steht. Wir erhoffen uns, dass sich hierdurch der Stellenwert unserer Weinbruderschaft in der Öffentlichkeit deutlich erhöht.

Der Kapitelrat und Kassenprüfer Prof. Dr. Werner Volz wurden in der Mitgliederversammlung vom 01.07.2022 beauftragt, eine neue Satzung (Ordensregeln) auszuarbeiten, die die rechtlichen und steuerrechtlichen Kriterien eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins erfüllt. Dies ist in den letzten Monaten intensiver Arbeit gelungen. Anregungen aus den Reihen der Mitglieder konnten ebenfalls berücksichtigt werden und haben Eingang in die neue Satzung gefunden.

Der alte Kapitelrat ist auch der neue Kapitelrat und wurde für weitere drei Jahre gewählt. 

  • Peter Eitze aus Konstanz zum Ordensmeister
  • Dr.-Ing. Willigert Raatschen aus Immenstaad als Ordenskanzler und Stellvertreter
  • Hans-Peter Stier aus Bodman-Ludwigshafen als Ordensschatzmeister
  • Gerda Held aus Konstanz als Ordensrätin
  • Berthold Schuster aus Uhldingen-Mühlhofen als Ordensrat 

Als Kassenprüfer wurden Prof. Dr. Werner Volz aus Konstanz und Rechtsanwalt Klaus Reiser aus Überlingen gewählt.